Wer eine Flugverspätung erlebt, stellt sich oft die Frage: Ab welcher Flugverspätung besteht Anspruch auf Entschädigung? Laut EU-Fluggastrechteverordnung steht Passagieren eine finanzielle Entschädigung zu, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommt. Bei einer Verspätung ab drei Stunden oder mehr gibt es je nach Entfernung des Flugs eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Wir zeigen, ab wann Fluggästen eine Entschädigung zusteht, welche Beträge sie erwarten können und wie man seinen Anspruch durchsetzt.
Ab wann steht eine Entschädigung prinzipiell zu?
Ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dabei ist entscheidend, dass der Flug innerhalb der EU startet oder die Airline ihren Sitz in der EU hat. Flugverspätungen ab drei Stunden lösen einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € aus. Schon ab zwei Stunden Flugverspätung steht Passagieren eine Versorgung mit Mahlzeiten, Getränken und Kommunikationsmöglichkeiten zu.
Welche Entschädigungssummen stehen zu?
Die EU-Verordnung regelt die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätungen klar:
- Flüge bis 1.500 km: 250 €
- Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 €
- Flüge ab 3.500 km: 600 €
Somit können Passagiere bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung erhalten. Diese gilt auch, wenn der Flug mehr als drei Stunden später als geplant ankommt oder der Flug verspätet durchgeführt wird. Eine finanzielle Entschädigung steht in diesen Fällen, unabhängig vom Ticketpreis, zu.
Was gilt bei einer Flugverspätung ab zwei Stunden?
Ab zwei Stunden Flugverspätung haben Fluggäste Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Snacks, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten. Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann die Erstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug verlangt werden. Für viele stellt sich die Frage: Gibt es eine Entschädigung ab 2 Stunden? Die Antwort: Erst ab drei Stunden besteht Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung.
Was passiert bei Streik oder außergewöhnlichen Umständen?
Fällt der Flug aufgrund eines Streiks aus oder ist stark verspätet, prüfen Gerichte, ob dieser als außergewöhnlicher Umstand gilt. Liegt ein solcher vor, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Allerdings zählen interne Streiks von Airline-Mitarbeitern in vielen Fällen nicht als außergewöhnlich – ein Antrag auf Entschädigung kann sich also lohnen und sollte per se durchgeführt werden. Am besten von einem Unternehmen, wie AirHelp, das sich auf die Flugverspätung Entschädigung spezialisiert hat.
Häufige Fragen: Entschädigung bei Flugverspätungen
Wann erhalte ich eine Entschädigung?
Wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Wie beantrage ich meine Entschädigung?
Durch einen schriftlichen Antrag auf Entschädigung bei der Airline. Enthalten sein sollten Flugdaten, Dauer der Verspätung und Buchungsbelege.
Gibt es Entschädigung bei einer Verspätung von 2 Stunden?
Nein, erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort besteht Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.
Gilt der Anspruch auch, wenn der Flug innerhalb der EU stattfindet?
Ja, für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder enden, oder wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Wie setzen wir die zustehende Entschädigung durch?
Damit Fluggäste ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen, ist ein systematisches Vorgehen entscheidend. Der erste Schritt besteht darin, sämtliche Belege und Dokumente rund um den Flug aufzubewahren. Dazu zählen Bordkarten, Buchungsbestätigungen, Quittungen für eventuell selbst bezahlte Verpflegung oder Hotelübernachtungen sowie jegliche Mitteilungen der Airline. Diese Belege bilden die Grundlage für die spätere Forderung.
Weitere wichtige Punkte im Nachweisprozedere
Ebenso wichtig ist die präzise Dokumentation der tatsächlichen Ankunftszeit. Dabei zählt nicht der Zeitpunkt der Landung auf dem Rollfeld, sondern der Moment, in dem die Türen des Flugzeugs geöffnet werden und Passagiere aussteigen können. Nur so lässt sich die genaue Dauer der Verspätung nachweisen. Ein Foto der Uhrzeit am Gate oder eine schriftliche Bestätigung der Airline über die Ankunftszeit können hilfreich sein.
Auch Details wie Flugnummer, Datum des Flugs, geplante und tatsächliche Abflug- und Ankunftszeiten sowie die Dauer der Verspätung müssen sorgfältig notiert werden. Wer diese Angaben vollständig zusammenträgt, erhöht seine Erfolgschancen deutlich.
Anschließend sollten Fluggäste die Airline schriftlich auffordern, die ihnen zustehende Entschädigung zu zahlen. Hierbei empfiehlt es sich, sich auf die EU-Verordnung 261/2004 zu berufen und eine Frist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Das Schreiben sollte nachweisbar übermittelt werden, etwa per Einschreiben oder über das offizielle Beschwerdeformular der Airline. Viele Fluggesellschaften bieten auch Online-Portale für Reklamationen an – auch diese sind geeignet, solange der Vorgang dokumentiert wird.
Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie den Anspruch ab, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Schlichtungsstellen wie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Deutschland können kostenlos vermitteln und haben oft gute Erfolgsquoten.
- Spezialisierte Dienstleister wie AirHelp oder Rechtsanwälte, die auf Fluggastrechte spezialisiert sind, übernehmen die Forderung gegen eine Provision oder im Erfolgsfall. Diese Option ist besonders sinnvoll, wenn die Airline gar nicht reagiert oder offensichtlich unbegründet ablehnt.
Ein zusätzlicher Tipp: Wer sich direkt an die nationale Durchsetzungsstelle des Abflug- oder Ankunftslandes wendet, kann dort ebenfalls Unterstützung erhalten. Diese Behörden sind für die Durchsetzung der EU-Fluggastrechte zuständig.
Was gilt bei Annullierung und Umbuchung?
Kommt es zu einer kurzfristigen Annullierung oder wird der Flug auf einen anderen Termin oder eine andere Verbindung umgebucht, stehen Passagieren ebenfalls umfassende Rechte zu. Wird die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug bekanntgegeben, haben Betroffene Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in derselben Höhe wie bei einer Verspätung: je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro.
Darüber hinaus muss die Airline eine Ersatzbeförderung anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Fluggäste dürfen wählen, ob sie den Flug stornieren und ihr Geld zurückverlangen oder einen anderen Flug zu vergleichbaren Bedingungen akzeptieren. Wichtig: Auch wenn ein Ersatzflug angeboten wird, besteht der Anspruch auf Entschädigung, wenn die Ankunftszeit des Ersatzflugs deutlich später ist als ursprünglich geplant. Nur wenn der Ersatzflug so organisiert wird, dass die Verspätung innerhalb der in der EU-Verordnung definierten Grenzen bleibt, entfällt die Entschädigungspflicht.
Zusätzlich haben Fluggäste während der Wartezeit Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Hotelunterbringung. Bei einer Umbuchung auf den Folgetag muss die Airline kostenlos eine Unterkunft und den Transfer organisieren.
Mit einer vollständigen Dokumentation, einer rechtzeitigen schriftlichen Forderung und der Nutzung von Schlichtungsstellen oder spezialisierten Dienstleistern können Passagiere ihre Ansprüche auch bei Annullierung oder Umbuchung effektiv durchsetzen.
Entschädigung bei langen Wartezeiten am Flughafen
Lange Wartezeiten am Flughafen sind nicht nur unangenehm, sondern oft auch mit erheblichen Kosten und Stress verbunden. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht daher neben der finanziellen Entschädigung ab drei Stunden auch umfassende Betreuungsleistungen vor, um die Grundversorgung der Passagiere während der Wartezeit sicherzustellen. Diese Ansprüche gelten bereits vor Erreichen der Schwelle zur pauschalen Entschädigung und sind nach der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Flugziels gestaffelt:
- Ab zwei Stunden Verspätung bei Flügen bis 1.500 km steht Reisenden eine kostenfreie Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken zu. Airlines müssen außerdem die Möglichkeit zu zwei kostenlosen Telefonaten oder E-Mails bereitstellen.
- Ab drei Stunden Verspätung bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km besteht derselbe Anspruch auf Verpflegung und Kommunikationsleistungen.
- Ab vier Stunden Verspätung bei Flügen über 3.500 km haben Passagiere ebenfalls Anspruch auf Verpflegung und Kommunikationshilfe.
Dabei muss die Airline diese Leistungen aktiv anbieten – wer sich nicht meldet, kann später oft keine Kostenerstattung verlangen. Daher empfiehlt es sich, bei längeren Wartezeiten immer sofort an das Bodenpersonal oder den Schalter der Fluggesellschaft heranzutreten.
Kommt es aufgrund der Verspätung zu einer notwendigen Übernachtung, zum Beispiel wenn ein Weiterflug erst am nächsten Morgen möglich ist, müssen Airlines ein Hotelzimmer stellen und den Transport zwischen Flughafen und Unterkunft organisieren. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Sollten Passagiere selbst ein Hotel buchen müssen, sollten sie die Quittungen aufbewahren, um diese später zur Kostenerstattung einzureichen.
Wichtig ist: Der Anspruch auf Versorgung gilt nur, solange die Verspätung anhält. Bricht der Flug ab oder wird annulliert, greifen zusätzliche Rechte wie die Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung.
Entschädigung nach mehr als drei Stunden: Beispiele aus der Praxis
- Flug Frankfurt–Rom (1.100 km), drei Stunden verspätet: 250 € Entschädigung.
- Flug München–Athen (1.800 km), mehr als 3 Stunden verspätet: 400 € Entschädigung.
- Flug Berlin–New York (6.400 km), 4 Stunden verspätet: 600 € Entschädigung.
Diese Beträge gelten pro Passagier, auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz. Entscheidend ist immer die Dauer der Verspätung am Zielort – nicht der Zeitpunkt des Abflugs.
Warum lohnt sich ein Antrag auf Entschädigung in jedem Fall?
Jährlich sind Millionen Passagiere von verspäteten Flügen betroffen. Viele verzichten jedoch auf ihren Anspruch, weil sie nicht wissen, dass ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zusteht. Die EU-Verordnung schützt Reisende eindeutig: Fluggesellschaften sind verpflichtet, bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort eine Ausgleichszahlung zu leisten. Wer seinen Anspruch durchsetzt, trägt dazu bei, dass Airlines ihre Verantwortung gegenüber den Kunden ernst nehmen und langfristig zuverlässiger planen.
Neben der finanziellen Entschädigung lohnt sich ein Antrag auch deshalb, weil Airlines ihre Abläufe verbessern müssen, wenn viele Passagiere ihre Rechte einfordern. Passagiere, die ihre Forderung geltend machen, senden ein klares Signal: Verspätungen dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Was tun bei mehr als drei Stunden Verspätung?
- Kontakt mit der Airline aufnehmen: Direkt am Flughafen das Personal ansprechen und um schriftliche Bestätigung der Verspätung bitten.
- Verspätung dokumentieren: Boardingkarten, Quittungen, Fotos von Anzeigetafeln und alle Mitteilungen der Airline sichern.
- Entschädigung gemäß EU-Recht verlangen: Den Antrag schriftlich stellen, idealerweise per Einschreiben oder über ein Online-Portal der Fluggesellschaft.
- Bei Ablehnung Schlichtungsstelle oder Anwalt einschalten: Wenn die Airline nicht zahlt oder ablehnt, helfen unabhängige Schlichtungsstellen oder auf Fluggastrechte spezialisierte Anwälte und Dienstleister.
So lässt sich sicherstellen, dass Passagiere ihre zustehende Entschädigung und Betreuungsleistungen erhalten – auch bei hartnäckigen Fluggesellschaften.
Fazit: Rechte kennen und Anspruch auf Entschädigung nutzen
Wer eine Flugverspätung erlebt, sollte sich seiner Rechte bewusst sein: Bereits ab einer 2 Stunden Flugverspätung besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke. Ab 3 Stunden Verspätung haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung, die je nach Entfernung des Flugs zwischen 250 und 600 Euro liegen kann. Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt klar, wann eine Entschädigung bei Flugverspätung fällig ist und welche Beträge Passagieren zustehen. Wer seinen Anspruch auf eine Entschädigung konsequent geltend macht, setzt ein wichtiges Zeichen für faire Behandlung und sorgt dafür, dass Airlines ihre Verantwortung gegenüber Reisenden ernst nehmen.
Passende Artikel:
Bei Geschäftsreisen zeichnen sich zunehmend neuen Trends ab
Auto in Montenegro oder besser ein Motorrad?
Praktische Tipps für einen langen Flug
Von Frankfurt nach Florida: Tipps für Ihre optimale Geschäftsreise
Geheimtipps für den Familienurlaub: Die besten Reiseziele für Urlaub mit Kindern