Entgelttabellen und Entgeltgruppen zeigen, welches tarifliche Bruttoentgelt für Ihre Tätigkeit vorgesehen ist. Entscheidend sind Tarifvertrag, Eingruppierung, Stufe, Arbeitszeit und Zulagen. Der Artikel möchte Orientierung bieten, was ein rechtlich angemessenes Gehalt ist. Wie Sie das korrekte Gehalt herausfinden.
Einleitung
Entgelttabellen wirken oft unübersichtlich. Für Arbeitnehmer in Deutschland sind sie aber ein wichtiges Kontrollinstrument. Sie zeigen, welches Entgelt für bestimmte Tätigkeiten tariflich vorgesehen ist. Wer seine Tabelle richtig liest, erkennt schneller, ob Gehalt, Arbeitszeit und Eingruppierung zusammenpassen.
Der wichtigste Punkt steht am Anfang: Die Entgeltgruppe folgt nicht automatisch aus Berufsbezeichnung, Alter oder Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit. Die Stufe beschreibt meist Erfahrung oder tarifliche Entwicklungszeit. Erst beides zusammen ergibt den Tabellenwert.
Hinzu kommt eine weitere Prüfung. Nicht jeder Betrieb zahlt nach Tarif. Nach aktuellen amtlichen Daten arbeiteten 2025 in Deutschland 49 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb. Deshalb sollten Sie immer klären, ob ein Tarifvertrag verbindlich gilt, nur vertraglich einbezogen wurde oder gar nicht anwendbar ist.
Was Entgelttabellen und Entgeltgruppen bedeuten
Eine Entgelttabelle ordnet Vergütung nach Gruppen, Stufen und manchmal Regionen. Sie enthält meist Bruttobeträge. In manchen Branchen stehen Monatsentgelte im Mittelpunkt. In anderen Bereichen finden Sie Stundenentgelte, Ausbildungsvergütungen, Zuschläge oder besondere Entgeltbestandteile.
Die Entgeltgruppe beschreibt den Wert der Tätigkeit. Sie berücksichtigt Anforderungen, Verantwortung, Qualifikation, Selbstständigkeit und Schwierigkeit. Die Stufe beschreibt dagegen häufig Berufserfahrung oder die Zeit in einer Gruppe. Dadurch können zwei Arbeitnehmer dieselbe Entgeltgruppe haben, aber unterschiedlich verdienen.
| Begriff | Wesentliches |
|---|---|
| Entgelttabelle | Übersicht über tarifliche Bruttoentgelte nach Gruppen, Stufen oder Zeiträumen. |
| Entgeltgruppe | Bewertung der Tätigkeit nach tariflichen Tätigkeitsmerkmalen. |
| Stufe | Einordnung innerhalb der Gruppe, oft nach Erfahrung oder Laufzeit. |
| Tabellenentgelt | Bruttobetrag, der sich aus Gruppe und Stufe ergibt. |
| Zulage | Zusätzlicher Entgeltbestandteil bei besonderen Voraussetzungen. |
Praxisbeispiel: Eine Beschäftigte arbeitet in der Verwaltung. Ihre Tätigkeit erfordert gründliche Fachkenntnisse, aber keine eigenständige Budgetverantwortung. Eine andere Beschäftigte koordiniert zusätzlich Verträge, Fristen und externe Dienstleister. Der gleiche Jobtitel kann dann zu unterschiedlichen Entgeltgruppen führen.
Welche Entgelttabelle gilt für Sie?
Zuerst zählt der Geltungsbereich. Tarifverträge gelten meist für bestimmte Branchen, Betriebe, Regionen und Beschäftigtengruppen. Ein Metalltarifvertrag hilft Ihnen nicht, wenn Sie im Einzelhandel arbeiten. Ein Tarifvertrag aus Nordrhein Westfalen passt nicht automatisch zu einem Betrieb in Sachsen.
Ein Tarifvertrag kann direkt gelten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Das ist typischerweise der Fall, wenn der Arbeitgeber Mitglied im zuständigen Arbeitgeberverband ist und der Arbeitnehmer der tarifschließenden Gewerkschaft angehört. Ein Haustarifvertrag kann auch direkt für einen einzelnen Arbeitgeber gelten.
Daneben gibt es Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrag. Dort kann stehen, dass ein bestimmter Tarifvertrag angewendet wird. Zusätzlich können Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann erfassen sie innerhalb ihres Geltungsbereichs auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne eigene Tarifbindung.
| Prüffrage | Konkreter Hinweis |
|---|---|
| Steht ein Tarifvertrag im Arbeitsvertrag? | Prüfen Sie die genaue Bezeichnung und das Tarifgebiet. |
| Ist der Arbeitgeber tarifgebunden? | Hinweise finden sich oft beim Betriebsrat oder in Personalunterlagen. |
| Gibt es Allgemeinverbindlichkeit? | Dann kann der Tarif auch ohne Mitgliedschaft maßgeblich sein. |
| Gilt ein Haustarifvertrag? | Dann zählt die betriebliche Tarifregelung. |
| Passt die Branche? | Berufsbezeichnungen allein reichen für den Vergleich nicht aus. |
Praxisbeispiel: Ein Lagerarbeiter vergleicht sein Entgelt mit einer Tabelle aus der chemischen Industrie. Sein Betrieb gehört aber zur Logistikbranche. Der Vergleich führt dann in die Irre. Entscheidend ist nicht die Tätigkeit allein, sondern der anwendbare Tarifvertrag.
Wie die Eingruppierung funktioniert
Die Eingruppierung beantwortet eine zentrale Frage: Welche tarifliche Wertigkeit hat Ihre Tätigkeit? Dafür reichen Stellenanzeigen oder Berufsbezeichnungen nicht aus. Tarifverträge arbeiten mit Tätigkeitsmerkmalen. Diese beschreiben, welche Anforderungen eine Arbeit erfüllen muss.
Wichtig ist die dauerhaft übertragene Tätigkeit. Einzelne Sonderaufgaben ändern die Entgeltgruppe meist nicht. Anders sieht es aus, wenn Sie dauerhaft höherwertige Aufgaben übernehmen. Dann sollten Sie prüfen, ob die bisherige Eingruppierung noch zur Arbeit passt.
| Kriterium | Bedeutung für die Entgeltgruppe |
|---|---|
| Fachkenntnisse | Welche Ausbildung, Erfahrung oder Spezialkenntnis ist nötig? |
| Verantwortung | Geht es um Personal, Geld, Sicherheit oder rechtliche Folgen? |
| Selbstständigkeit | Treffen Sie eigene Entscheidungen oder arbeiten Sie eng nach Vorgaben? |
| Komplexität | Sind Aufgaben wiederkehrend, wechselnd oder fachlich anspruchsvoll? |
| Dauer | Wurde die Aufgabe dauerhaft übertragen oder nur vorübergehend erledigt? |
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter ist offiziell als Teamassistenz beschäftigt. Tatsächlich erstellt er Monatsberichte, bereitet Entscheidungen vor und koordiniert eigenständig Projekttermine. Wenn diese Aufgaben dauerhaft prägend sind, kann eine höhere Bewertung in Betracht kommen.
Warum ist der Jobtitel oft nicht entscheidend?
Jobtitel sind im Arbeitsalltag flexibel. Tarifrechtlich kommt es aber auf die konkrete Tätigkeit an. Eine Bezeichnung wie Manager, Spezialist oder Koordinator sagt wenig aus, wenn die Aufgaben nicht beschrieben werden. Deshalb sollte jede Prüfung mit einer Tätigkeitsliste beginnen.
Notieren Sie Ihre regelmäßigen Aufgaben. Ergänzen Sie Zeitanteile, Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse. Diese Übersicht hilft bei Gesprächen mit Personalabteilung, Betriebsrat oder Gewerkschaft. Sie verhindert auch, dass nur einzelne auffällige Aufgaben bewertet werden.
Praxisbeispiel: Zwei Beschäftigte heißen beide Sachbearbeiter. Eine Person bearbeitet standardisierte Vorgänge. Die andere prüft komplexe Sonderfälle und entscheidet über Ausnahmefälle. Eine gleiche Bezeichnung bedeutet deshalb nicht zwingend gleiche Entgeltgruppe.
Warum Stufen das Entgelt stark verändern
Die Entgeltgruppe allein genügt nicht. Der konkrete Betrag ergibt sich erst aus Gruppe und Stufe. Viele Tarifverträge sehen mehrere Stufen vor. Sie können nach Berufserfahrung, Beschäftigungsdauer oder Zeiten innerhalb der jeweiligen Gruppe geordnet sein.
Bei Neueinstellungen ist die Stufe besonders wichtig. Einschlägige Berufserfahrung kann je nach Tarifvertrag anerkannt werden. Das sollte möglichst vor Vertragsunterzeichnung geklärt werden. Nachträgliche Korrekturen sind oft schwieriger, vor allem wenn Unterlagen fehlen.
| Situation | Mögliche Auswirkung |
|---|---|
| Berufseinstieg | Start häufig in einer unteren Stufe. |
| Erfahrung im gleichen Beruf | Höhere Stufe kann möglich sein. |
| Höhergruppierung | Gruppe und Stufe müssen neu geprüft werden. |
| Unterbrechung | Elternzeit oder längere Pausen können je nach Tarifregelung relevant sein. |
| Teilzeit | Der Tabellenwert wird regelmäßig anteilig berechnet. |
Praxisbeispiel: Eine Pflegefachkraft wechselt nach fünf Berufsjahren in eine tarifgebundene Klinik. Wird sie wie eine Berufsanfängerin eingestuft, sollte sie die Stufenzuordnung prüfen. Entscheidend ist, welche Erfahrung der konkrete Tarifvertrag anerkennt.
Wie prüfen Sie Ihr Tabellenentgelt rechnerisch?
Nehmen Sie zuerst den Tabellenwert für Vollzeit. Danach prüfen Sie Ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeit wird der Wert meist anteilig umgerechnet. Anschließend kontrollieren Sie Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen. Diese stehen oft nicht direkt in der Haupttabelle.
| Rechenschritt | Beispiel |
|---|---|
| Vollzeitwert | 3.200 Euro brutto monatlich laut Tabelle. |
| Arbeitszeit | 30 Stunden bei 39 Stunden Vollzeit entsprechen rund 76,9 Prozent. |
| Teilzeitbetrag | 3.200 Euro mal 0,769 ergeben rund 2.461 Euro brutto. |
| Zulagen | Sie kommen nur hinzu, wenn Tarifvertrag und Tätigkeit sie vorsehen. |
Praxisbeispiel: Ein Arbeitnehmer sieht in der Entgelttabelle 3.000 Euro brutto. Er arbeitet aber 25 von 40 Wochenstunden. Sein Grundentgelt beträgt dann 62,5 Prozent des Tabellenwertes. Das ergibt 1.875 Euro brutto vor möglichen Zuschlägen.
Was gilt, wenn kein Tarifvertrag angewendet wird?
Ohne Tarifbindung oder vertragliche Bezugnahme entsteht nicht automatisch ein Anspruch aus einer Entgelttabelle. Dann zählt vor allem der Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber muss aber gesetzliche Untergrenzen beachten. Dazu gehört der gesetzliche Mindestlohn.
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine Anhebung auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde vorgesehen. Tarifliche Entgelte können darüberliegen. Branchenmindestlöhne können ebenfalls abweichen.
| Ausgangslage | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|
| Tarif gilt verbindlich | Das tarifliche Entgelt ist grundsätzlich einzuhalten. |
| Tarif steht im Arbeitsvertrag | Der genaue Wortlaut der Bezugnahme ist entscheidend. |
| Kein Tarif gilt | Der Arbeitsvertrag zählt, mindestens aber gesetzliche Untergrenzen. |
| Allgemeinverbindlicher Tarif | Der Tarif kann auch nicht tarifgebundene Betriebe erfassen. |
Praxisbeispiel: Eine Servicekraft erhält einen Stundenlohn knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn. Eine Tarifgruppe aus einer anderen Branche kann sie nicht automatisch verlangen. Wenn für ihre Branche aber ein allgemeinverbindlicher Tarif gilt, muss dieser geprüft werden.
Was tun, wenn das Entgelt zu niedrig erscheint?
Gehen Sie nicht nur vom Gefühl aus. Prüfen Sie zuerst die Unterlagen. Dazu gehören Arbeitsvertrag, Änderungsverträge, Stellenbeschreibung, Lohnabrechnungen, Tarifverweise und betriebliche Mitteilungen. Danach vergleichen Sie Tätigkeit, Gruppe, Stufe und Arbeitszeit.
Sprechen Sie offene Punkte sachlich an. Eine schriftliche Nachfrage schafft Klarheit. Formulieren Sie konkret, welche Gruppe oder Stufe Sie für prüfbedürftig halten. Betriebsrat, Personalrat, Gewerkschaft oder fachkundige Beratung können helfen, wenn die Antwort unklar bleibt.
Praxisbeispiel: Ein Beschäftigter übernimmt seit einem Jahr die fachliche Anleitung neuer Kollegen. Die Abrechnung zeigt aber weiterhin die alte Gruppe. Er sollte dokumentieren, wann die Aufgabe übertragen wurde, wie häufig sie anfällt und welchen Anteil sie an der Gesamtarbeit hat.
Typische Fehler beim Lesen von Entgelttabellen
Viele Fehlinterpretationen entstehen durch einen isolierten Blick auf den Tabellenbetrag. Eine Entgelttabelle zeigt meist Bruttowerte. Sie sagt noch nichts über Nettoauszahlung, Steuerklasse, Sozialabgaben oder persönliche Abzüge aus. Auch Sonderzahlungen stehen oft in anderen Tarifabschnitten.
Ein weiterer Fehler betrifft Regionen. Viele Tarifverträge unterscheiden nach Tarifgebiet. Auch Ost und West können in manchen Branchen noch getrennte Tabellen oder Übergangsregelungen haben. Dazu kommen Unterschiede zwischen Branchen, Betriebsarten und Beschäftigtengruppen.
- Brutto mit Netto verwechselt: Tabellenwerte sind regelmäßig Bruttobeträge. Der Auszahlungsbetrag kann deutlich niedriger sein.
- Falsche Region gewählt: Tarifgebiete können sich nach Bundesland oder Branche unterscheiden.
- Stufe übersehen: Die richtige Gruppe reicht nicht, wenn die Stufe falsch angesetzt wurde.
- Zulagen ignoriert: Nachtarbeit, Schichtarbeit oder Erschwernisse werden häufig gesondert geregelt.
- Tätigkeit zu grob beschrieben: Eine ungenaue Aufgabenliste erschwert jede Prüfung.
Diese Fehler lassen sich vermeiden, wenn Sie systematisch vorgehen. Prüfen Sie zuerst den Tarifvertrag. Danach folgt die Entgeltordnung. Erst dann kommt die konkrete Tabelle. Bewahren Sie ältere Abrechnungen auf. Änderungen bei Gruppe, Stufe oder Zulagen lassen sich damit besser nachvollziehen.
Entgelttransparenz und Gleichbehandlung in der Praxis
Entgelttabellen schaffen Vergleichbarkeit. Sie ersetzen aber keine vollständige Prüfung der Entgeltgleichheit. In Deutschland gilt das Ziel, gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit sicherzustellen. Das Entgelttransparenzgesetz unterstützt Beschäftigte in bestimmten Betrieben mit einem Auskunftsanspruch.
Dieser Anspruch gilt nicht grenzenlos. Nach geltendem Recht ist unter anderem die Betriebsgröße relevant. Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten können unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über Kriterien der Entgeltfindung und Vergleichsentgelt verlangen.
| Instrument | Praktische Bedeutung |
|---|---|
| Entgelttabelle | Sie macht tarifliche Entgeltstrukturen nachvollziehbar. |
| Auskunftsanspruch | Er kann Kriterien und Vergleichsentgelt sichtbar machen. |
| Betriebsrat | Er kann bei Einordnung und betrieblichen Fragen unterstützen. |
| Tätigkeitsvergleich | Er prüft, ob Arbeiten gleich oder gleichwertig sind. |
Praxisbeispiel: Eine Arbeitnehmerin vermutet, dass sie bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt wird. Die Entgelttabelle zeigt zwar dieselbe Gruppe. Die Stufe und Zulagen unterscheiden sich aber. Erst die sachliche Prüfung zeigt, ob ein zulässiger Grund vorliegt oder weiterer Klärungsbedarf besteht.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wesentliches |
|---|---|
| Geltung | Ein Tarifvertrag gilt durch Tarifbindung, Bezugnahme im Vertrag oder Allgemeinverbindlichkeit. |
| Entgeltgruppe | Sie richtet sich nach der Tätigkeit und nicht allein nach Berufsbezeichnung oder Abschluss. |
| Stufe | Sie beeinflusst den Tabellenwert stark und hängt oft von Erfahrung oder Laufzeit ab. |
| Teilzeit | Vollzeitwerte werden regelmäßig nach Arbeitszeitanteil umgerechnet. |
| Prüfung | Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Entgeltordnung und Abrechnung gehören zusammen. |
Fazit
Entgelttabellen und Entgeltgruppen helfen Arbeitnehmern, ihre Vergütung sachlich zu prüfen. Entscheidend ist eine klare Reihenfolge. Zuerst klären Sie, welcher Tarifvertrag gilt. Danach prüfen Sie Ihre Tätigkeit, die Entgeltgruppe, die Stufe, die Arbeitszeit und mögliche Zulagen.
Besonders wichtig ist die Dokumentation Ihrer tatsächlichen Aufgaben. Wer nur auf den Jobtitel schaut, übersieht oft die entscheidenden Merkmale. Wer nur den Tabellenbetrag liest, übersieht Stufen, Teilzeit und Sonderbestandteile. Eine gründliche Prüfung schafft Klarheit und verbessert Ihre Position im Gespräch mit Arbeitgeber, Betriebsrat oder Beratung. Bei erkennbaren Abweichungen sollten Sie nicht spekulieren, sondern konkrete Unterlagen sammeln und die Einordnung nachvollziehbar hinterfragen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Entgelttabellen und Entgeltgruppen“
Können freiwillige Prämien ein niedrigeres Tabellenentgelt ausgleichen?
Freiwillige Prämien ersetzen ein verbindliches tarifliches Tabellenentgelt nicht automatisch. Wenn ein Tarifvertrag verbindlich gilt, muss das tarifliche Grundentgelt grundsätzlich eingehalten werden. Zusätzliche Zahlungen können danebenstehen, etwa Leistungsprämien, Anwesenheitsprämien oder Sonderboni. Entscheidend ist, ob eine wirksame Anrechnung vorgesehen ist und ob der Tarifvertrag sie zulässt.
Prüfen Sie deshalb genau, wie die Zahlung auf Ihrer Abrechnung bezeichnet wird. Ein dauerhaft zu niedriges Grundentgelt wird nicht allein dadurch korrekt, dass gelegentlich Sonderzahlungen erfolgen. Wenn unklar bleibt, ob eine Zahlung angerechnet werden darf, sollte die Vertragsgrundlage fachkundig geprüft werden.
Was passiert mit Ihrer Stufe nach einem Arbeitgeberwechsel?
Bei einem Arbeitgeberwechsel behalten Sie Ihre bisherige Stufe nicht automatisch. Der neue Arbeitgeber wendet den dort geltenden Tarifvertrag an. Dieser kann andere Stufen, andere Erfahrungsregeln oder andere Anerkennungsvoraussetzungen enthalten. Besonders wichtig ist, ob Ihre bisherige Berufserfahrung als einschlägig gilt.
Sprechen Sie die Stufe vor Vertragsunterzeichnung an. Lassen Sie Zusagen möglichst schriftlich festhalten. Nach Beginn des Arbeitsverhältnisses wird die Korrektur oft schwieriger, weil die Einstufung bereits abgerechnet wurde. Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweise und alte Stellenbeschreibungen können bei der Prüfung helfen.
Sind außertarifliche Gehälter immer vorteilhafter?
Außertarifliche Gehälter klingen oft attraktiv, sind aber nicht automatisch besser. Sie liegen außerhalb der normalen Entgelttabelle und werden häufig bei höherwertigen Fach oder Führungsfunktionen vereinbart. Entscheidend ist das Gesamtpaket. Dazu zählen Grundgehalt, Arbeitszeit, Überstunden, Boni, Urlaub und Sonderzahlungen.
Vergleichen Sie nicht nur das Monatsbrutto. Ein höheres Gehalt kann weniger günstig sein, wenn deutlich mehr Arbeitszeit erwartet wird oder tarifliche Schutzmechanismen entfallen. Prüfen Sie deshalb, ob das außertarifliche Entgelt klar oberhalb der einschlägigen Tarifwerte liegt und welche Gegenleistung erwartet wird.
Kann eine falsche Eingruppierung rückwirkend korrigiert werden?
Eine rückwirkende Korrektur kann möglich sein, hängt aber vom konkreten Anspruch und von Ausschlussfristen ab. Viele Tarifverträge enthalten kurze Fristen, innerhalb derer Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden müssen. Wer zu lange wartet, kann Geld verlieren, obwohl die inhaltliche Prüfung für ihn sprechen würde.
Handeln Sie deshalb zügig, wenn Sie eine falsche Eingruppierung vermuten. Sammeln Sie Abrechnungen, Tätigkeitsnachweise und Schriftverkehr. Formulieren Sie die Prüfung möglichst konkret. Eine pauschale Beschwerde über zu niedriges Gehalt hilft weniger als ein Hinweis auf bestimmte Aufgaben, Tarifmerkmale und Zeiträume.
Welche Rolle spielt die Stellenbeschreibung bei der Bewertung?
Die Stellenbeschreibung ist ein wichtiger Ausgangspunkt, aber nicht zwingend abschließend. Sie zeigt, welche Aufgaben vorgesehen sind. Wenn Ihre tatsächliche Arbeit dauerhaft davon abweicht, kann die gelebte Tätigkeit für die Prüfung wichtiger werden. Deshalb sollten Sie zusätzliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche dokumentieren.
Relevant ist vor allem, ob höherwertige Aufgaben dauerhaft übertragen wurden und einen prägenden Anteil Ihrer Arbeit ausmachen. Einzelne Vertretungen oder kurze Sonderprojekte reichen meist nicht. Eine genaue Tätigkeitsübersicht mit Zeitanteilen erleichtert die sachliche Bewertung und macht Gespräche mit Personalstelle oder Interessenvertretung belastbarer.
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