Ob Nachfolgemangel, Restrukturierung oder strategische Neuausrichtung: Eine Firmenauflösung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Damit der Prozess auch reibungslos ablaufen kann, ist es wichtig, professionell und vorausschauend mit dem Thema umzugehen und möglichst frühzeitig tragfähige Lösungen zu suchen.
Was also sollten die verantwortlichen Geschäftsführer (Liquidatoren) beachten, damit die Firmenauflösung möglichst zügig, und ohne Probleme abgewickelt werden kann?
Frühzeitig planen und strukturiert vorgehen
Als Firmenauflösung beschreibt man den Prozess, bei dem ein Unternehmen aufgelöst und sämtliche Aktivitäten eingestellt werden. Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte, die darauf abzielen, etwaige ausstehende Verbindlichkeiten zu begleichen, und die verbleibenden Vermögenswerte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an den Eigentümer / an die Gesellschafter zu überführen.
Wichtig für einen effizienten Ablauf ist vor allem eine frühzeitige, sorgfältige Vorbereitung. Ein strukturierter Ablauf kann dazu beitragen, rechtliche Risiken zu vermeiden und den Betrieb geordnet und wirtschaftlich sinnvoll zu beenden. Sobald die Entscheidung feststeht, sollten die Mitarbeiter informiert werden.
Schritt 1: Die Firmenauflösung formell einleiten und Liquidatoren bestellen
Mit dem sogenannten Auflösungsbeschluss wird die Auflösung eines Unternehmens formell eingeleitet. Dieser Beschluss muss notariell beurkundet und beim Handelsregister eingereicht werden. Sofern es sich bei dem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt, muss der Auflösungsbeschluss durch den Gesellschafterbeschluss herbeigeführt werden, wobei eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Anschließend können die Liquidatoren bestellt (ernannt) werden, die im Folgenden die Abwicklung der Firmenauflösung übernehmen.
Schritt 2: Liquidationsbilanz erstellen
Die Hauptaufgabe der Liquidatoren besteht darin, etwaige Schulden zu begleichen, Vermögenswerte zu monetarisieren und das verbleibende Kapital an die Gesellschafter bzw. den Eigentümer auszuschütten. In einem ersten Schritt wird zu diesem Zweck eine Liquidationsbilanz erstellt, um das Nettovermögen zu ermitteln. Basis dieser Bilanz sind geschätzte Veräußerungswerte (Zeitwerte), keine Anschaffungswerte.
Schritt 3: Firmenauflösung offiziell bekannt machen
In einem nächsten Schritt gilt es, die Firmenauflösung auch extern zu kommunizieren. Rechtlich vorgeschrieben sind hier offizielle Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger sowie Informationen an Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern sogenannte Massenentlassungsanzeigen bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit anzeigen.
Schritt 4: Verträge und Verbindlichkeiten abwickeln
Um eine Firmenauflösung ordentlich abzuschließen, müssen selbstverständlich sämtliche offenen Verbindlichkeiten wie Rechnungen, Kredite und Steuerforderungen beglichen, und laufende Verträge, Versicherungen und Leasingvereinbarungen innerhalb der zu beachtenden Kündigungsfrist gekündigt werden. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang das Kündigen von Mitarbeitern unter Berücksichtigung von Betriebsratshörung und Kündigungsfristen.
Schritt 5: Verwertung von Vermögenswerten
Bei der Veräußerung von sogenannten Betriebsgegenständen wie Lagerbeständen, Fahrzeugen, Maschinen etc., ist eine professionelle Verwertung wichtig, um möglichst hohe Erlöse zu erzielen. Neben Auktionen und Versteigerungen sollte man daher auch Partner für die Firmenauflösung für diesen Zweck mit ins Boot holen.
Insbesondere bei der Verwertung von Vermögenswerten wie Maschinen und Fahrzeugen spielen professionelle Dienstleister eine wichtige Rolle für kleine und mittelständische Unternehmen, denn ohne kompetente Expertise ist es kaum möglich, entsprechende Vermögenswerte realistisch zu bewerten und mit maximalem Erlös zu verkaufen. Verbleibende Betriebsgegenstände, welche sich nicht mehr veräußern lassen, müssen selbstverständlich fachgerecht und ggf. unter Einhaltung von Umweltauflagen entsorgt werden.
Schritt 6: Die Firmenauflösung formell abschließen
Wenn sämtliche Verbindlichkeiten beglichen, alle Verträge gekündigt und alle Betriebsgegenstände verwertet wurden, kann das verbleibende Kapital an den oder die Eigentümer ausgezahlt und das Unternehmen offiziell gelöscht werden. Nach der durch einen Notar beantragten Löschung aus dem Handelsregister ist die Firmenauflösung formell abgeschlossen.
Typische Herausforderungen bei einer Firmenauflösung
Je nach Anlass, kann eine Firmenauflösung durchaus eine sehr emotionale Angelegenheit sein, was das Finden von rationalen Entscheidungen erheblich beeinträchtigen. kann. Darüber hinaus sind typische Herausforderungen bei einer Firmenauflösung insbesondere Zeitdruck und rechtliche Fallstricke. Um dennoch eine möglichst effiziente Abwicklung zu gewährleisten, ist es ratsam, möglichst frühzeitig professionelle Partner mit einzubinden, welche operative Prozesse übernehmen, um sich besser auf die strategischen Entscheidungen konzentrieren zu können. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Zusammenarbeit mit Anwälten und Steuerberatern in der Regel unumgänglich und in jedem Fall zu empfehlen.
Fazit
Wenn ein Unternehmer den Entschluss fasst, den Betrieb nicht mehr weiterzuführen, sollte diese Entscheidung gut überlegt sein und mögliche Alternativen wie eine Umstrukturierung oder einen Verkauf sollten im Vorfeld abgeklärt werden. Ist die Entscheidung endgültig, ist es wichtig, einem strukturierten Ablauf zu folgen und die einzelnen Schritte sorgfältig abzuhaken. Ein detaillierter Plan mit allen relevanten Fristen und das frühzeitige Hinzuziehen von professionellen Partnern helfen dabei, eine Firmenauflösung rechtssicher und möglichst wirtschaftlich abzuwickeln.
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